Home UncategorizedErbbaurecht beim Altbaukauf: Kosten und Risiken prüfen

Erbbaurecht beim Altbaukauf: Kosten und Risiken prüfen

by Thomas Berger
8 minutes read

Ein günstiger Altbau kann teuer werden, wenn das Grundstück nicht mitverkauft wird. Beim Erbbaurecht beim Altbaukauf erwerben Sie ein befristetes Recht am Gebäude, während der Boden jemand anderem gehört. Zum Kaufpreis kommen Erbbauzins und mögliche Sanierungskosten hinzu.

Entscheidend ist die Restlaufzeit: Sie beeinflusst, wie lange Sie das Haus nutzen können und wie eine Bank den Kauf beurteilt. Deshalb lohnt sich vor der Preisverhandlung ein Blick in den Erbbaurechtsvertrag.

Erbbaurecht beim Altbaukauf: Wem gehört was?

Ein Erbbaurecht erlaubt es, ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück zu haben. Der Grundstückseigentümer kann beispielsweise eine Kommune, Kirche, Stiftung oder Privatperson sein. Sie kaufen beim typischen Erbbaurechtsgeschäft das bestehende Erbbaurecht samt Gebäude, aber nicht den Boden.

Das Recht ist übertragbar und grundsätzlich vererblich. Es endet jedoch nach der vereinbarten Laufzeit, sofern keine Verlängerung zustande kommt. Die wesentlichen Regeln stehen im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG). Für Ihre Kaufentscheidung zählt zusätzlich der konkrete Vertrag, weil er etwa Zahlungen und Zustimmungspflichten näher regelt.

Zwei Grundbücher statt eines schnellen Blicks

Das Erbbaurecht ist am Grundstück eingetragen und hat ein eigenes Erbbaugrundbuch. Fordern Sie aktuelle Auszüge sowie die Bestellungsurkunde und sämtliche Nachträge an. Prüfen Sie auch, welche Grundschulden bestehen und vor oder beim Kauf gelöscht werden sollen.

Bei einer Altbauwohnung kann ein Wohnungserbbaurecht vorliegen. Dann kommen Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzu, etwa Teilungserklärung, Protokolle und Informationen zur Erhaltungsrücklage. Ein schöner Grundriss beantwortet weder Fragen zur Laufzeit noch zu anstehenden Gemeinschaftskosten.

Der Vertrag reist mit

Beim Erwerb beginnen die Bedingungen nicht von vorn. Sie übernehmen ein bereits bestehendes Recht mit seiner verbleibenden Laufzeit und den dazugehörigen Regelungen. Lesen Sie deshalb nicht nur den Kaufvertragsentwurf. Lassen Sie sich auch den vollständigen Erbbaurechtsvertrag zeigen, bevor Sie eine Finanzierung verbindlich festlegen.

Restlaufzeit: Der ursprüngliche Vertrag zählt

Erbbaurechte werden häufig für lange Zeiträume bestellt, oft für 99 Jahre. Das ist keine vorgeschriebene Laufzeit und sagt wenig über einen Altbau aus. Wurde das Recht vor Jahrzehnten begründet, kaufen Sie nur die noch verbleibenden Jahre.

Ermitteln Sie das genaue Enddatum aus Grundbuch und Urkunden. Fragen Sie nach dokumentierten Verlängerungen. Eine mündliche Aussicht auf einen neuen Vertrag ersetzt keine belastbare Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer.

Laufzeit und Investitionen zusammen betrachten

Ein frisch saniertes Dach hält womöglich länger als das bestehende Erbbaurecht. Das macht die Sanierung nicht automatisch unwirtschaftlich, verändert aber die Rechnung. Prüfen Sie, wann größere Ausgaben anfallen und wie lange Sie das Gebäude danach voraussichtlich nutzen können.

Auch ein späterer Verkauf gehört in diese Überlegung. Ihr Käufer übernimmt wiederum nur die dann übrige Laufzeit. Eine heute passende Finanzierung oder Nutzung ist daher kein Beleg dafür, dass sich das Objekt in zwanzig Jahren ebenso leicht verkaufen lässt.

Was geschieht am Laufzeitende?

Läuft das Erbbaurecht ab, sieht das Gesetz grundsätzlich eine Entschädigung für das Bauwerk vor. Deren Höhe und Zahlungsweise können vertraglich geregelt sein; unter bestimmten Voraussetzungen sind auch abweichende Vereinbarungen möglich. Die oft genannte Mindestentschädigung von zwei Dritteln gilt nicht pauschal für jedes Wohnhaus.

Lassen Sie klären, welche Klauseln für Ihr Objekt wirksam sind und wie der Bauwerkswert ermittelt würde. Eine Entschädigung ist zudem nicht dasselbe wie die Erstattung Ihres Kaufpreises oder Ihrer Sanierungsausgaben. Rechnen Sie einen erhofften Verlängerungsvertrag nicht als sichere Alternative zum vertraglichen Laufzeitende ein.

Erbbauzins: Die laufende Zahlung genau prüfen

Der Erbbauzins ist das Entgelt für die Nutzung des Grundstücks. Seine Höhe steht im Vertrag; einen einheitlichen gesetzlichen Prozentsatz gibt es nicht. Allgemeine Prozentangaben zum Bodenwert helfen beim Vergleich verschiedener Angebote nur begrenzt. Maßgeblich sind die tatsächlich geschuldete Zahlung und ihre Anpassungsregeln.

Fordern Sie vom Verkäufer die letzten Zahlungsnachweise und Schriftwechsel zu Erhöhungen an. Vergleichen Sie diese Unterlagen mit dem Vertrag. Dabei sollten Betrag, Zahlungstermine und mögliche Rückstände zusammenpassen.

Wie kann der Zins steigen?

Manche Verträge enthalten eine Wertsicherungsklausel, andere regeln Anpassungen anders. Lesen Sie genau, an welchen Maßstab die Änderung geknüpft ist, wann sie verlangt werden kann und welche weiteren Voraussetzungen gelten. Der aktuelle Monatsbetrag bleibt möglicherweise nicht über die gesamte Haltedauer gleich.

Für Ihre Haushaltsrechnung lohnt sich deshalb ein zweiter Durchgang mit einer höheren Zahlung. Dieser Test ist eine Vorsichtsrechnung, keine Prognose der nächsten Anpassung. Lassen Sie unklare Formulierungen rechtlich prüfen, statt eine künftige Erhöhung aus früheren Rechnungen abzuleiten.

Wer zahlt nach dem Kauf wofür?

Klären Sie im Kaufvertrag, ab welchem Stichtag Sie den Erbbauzins wirtschaftlich tragen. Bestehende Rückstände und bereits angekündigte Anpassungen sollten ebenfalls angesprochen werden. Bei vermieteten Objekten ist außerdem zu prüfen, welche laufenden Kosten mietrechtlich umgelegt werden dürfen.

Der Erbbauzins ersetzt weder Gebäudeversicherung noch Grundsteuer oder Instandhaltung. Beziehen Sie deshalb auch die Kaufnebenkosten beim Altbau in Ihre Gesamtrechnung ein. Ein niedrigerer Kaufpreis allein macht das Objekt noch nicht günstiger.

Finanzierung und Wiederverkauf früh abklären

Banken prüfen beim Erbbaurecht neben Einkommen und Gebäude auch die Restlaufzeit und den Vertrag. Besonders wichtig sind Regelungen zur Belastung des Rechts, zum Laufzeitende und zu möglichen Ansprüchen des Grundstückseigentümers. Eine allgemein gültige Mindestrestlaufzeit, ab der jede Bank finanziert, gibt es nicht.

Legen Sie der Bank deshalb die vollständigen Unterlagen vor, bevor Sie sich auf eine Rate verlassen. Fragen Sie ausdrücklich, welchen Wert sie für die Beleihung ansetzt und wie viel Eigenkapital erforderlich ist. Eine allgemeine Finanzierungszusage für Immobilien reicht als Prüfung dieses konkreten Objekts nicht aus.

Kaufpreis, Erbbauzins und Sanierung gehören in eine Rechnung

Für das monatliche Budget zählen Darlehensrate und Erbbauzins nebeneinander. Hinzu kommen laufende Gebäudekosten und Rücklagen für Reparaturen. Bei einem Altbau können Dach, Keller, Heizung oder Leitungen schon kurz nach dem Einzug Geld kosten.

Planen Sie deshalb das Sanierungsbudget vor dem Altbaukauf mit konkreten Angeboten und einer Reserve. Wenn die Finanzierung nur beim aktuellen Erbbauzins und ohne Puffer aufgeht, ist sie anfällig für Überraschungen.

Der spätere Käufer stellt dieselben Fragen

Mit sinkender Restlaufzeit kann die Auswahl finanzierender Banken kleiner werden. Ob das bei Ihrem Objekt ein Problem wird, hängt vom Vertrag und den Vorgaben der jeweiligen Bank ab. Beurteilen Sie den Preis daher nicht allein im Vergleich zu Häusern auf eigenem Grund.

Besprechen Sie mit der finanzierenden Bank auch einen möglichen Verkauf vor Ablauf der Zinsbindung. So erkennen Sie früh, welche vertraglichen Beschränkungen oder offenen Darlehensfragen einen späteren Wechsel erschweren könnten.

Zustimmung und Heimfall: Risiken im Vertrag erkennen

Der Erbbaurechtsvertrag kann vorsehen, dass der Grundstückseigentümer einer Veräußerung oder Belastung zustimmen muss. Das betrifft unter Umständen sowohl den Kauf als auch die Grundschuld für Ihre Bank. Prüfen Sie, welche Zustimmung benötigt wird und zu welchem Zeitpunkt sie vorliegen soll.

Klären Sie mit Notar und finanzierender Bank den Ablauf vor der Beurkundung. Ein bereits vereinbarter Notartermin beseitigt fehlende Unterlagen oder ungeklärte Zustimmungen nicht. Beim Kaufvertrag für einen Altbau verdienen solche Bedingungen ebenso Aufmerksamkeit wie bekannte Baumängel und offene Kosten.

Heimfall ist kein gewöhnliches Laufzeitende

Beim Heimfall kann der Grundstückseigentümer unter vertraglich geregelten Voraussetzungen die Übertragung des Erbbaurechts verlangen. Mögliche Auslöser sind beispielsweise erhebliche Zahlungsrückstände oder Verstöße gegen vertragliche Pflichten. Ein einzelner verspäteter Zahlungseingang führt nicht automatisch zum Heimfall.

Lesen Sie die konkreten Auslöser, Fristen und Folgen. Lassen Sie auch erklären, welche Vergütung im Heimfall vorgesehen ist und wie bestehende Grundschulden behandelt werden. Diese Fragen gehören vor die Unterschrift, nicht erst in einen späteren Streit.

Geplante Umbauten können Zustimmung erfordern

Der Vertrag kann Vorgaben zur Nutzung, Instandhaltung oder Veränderung des Gebäudes enthalten. Wer ein Dachgeschoss ausbauen, eine Wohnung anders nutzen oder einen Anbau errichten möchte, sollte die Pläne deshalb mit den Vertragsklauseln abgleichen.

Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ersetzt keine baurechtliche Prüfung. Je nach Bundesland und Vorhaben ist eine Genehmigung erforderlich; Rücksprache mit dem Bauamt ist bei größeren Änderungen empfehlenswert. Bei denkmalgeschützten Häusern kommt die zuständige Denkmalschutzbehörde hinzu.

Den Altbau unabhängig vom Erbbaurecht prüfen

Ein rechtlich sauberer Vertrag macht ein schadhaftes Haus nicht günstig. Besichtigen Sie Dach, Keller, Fassade, Fenster und Haustechnik mit Blick auf anstehende Arbeiten. Die Altbau-Sanierungscheckliste vor dem Kauf hilft, Auffälligkeiten festzuhalten und gezielt nach Unterlagen zu fragen.

Fordern Sie Bauakte, Genehmigungen und Nachweise zu früheren Umbauten an. Stimmen Pläne und tatsächliche Nutzung nicht überein, sollten Sie die Abweichung vor dem Kauf klären. Bei Feuchtigkeit, auffälligen Rissen oder unklaren Eingriffen ins Tragwerk ist eine fachliche Begutachtung sinnvoll.

Sanierungspflichten und Vertragslaufzeit zusammendenken

Beim Eigentümerwechsel können energetische Nachrüstpflichten relevant werden. Welche Anforderungen gelten und ob Ausnahmen greifen, hängt vom Gebäude und seiner bisherigen Nutzung ab. Prüfen Sie vorhandene Nachweise, statt pauschal von einer neuen Frist auszugehen.

Auch wirtschaftlich zählt die verbleibende Nutzungszeit. Eine umfangreiche Modernisierung kurz vor Laufzeitende braucht eine besonders sorgfältige Kalkulation. Arbeiten an Gas- und Elektroinstallationen dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Eingriffe in tragende Bauteile gehören ebenfalls in fachkundige Planung und Ausführung.

Diese Unterlagen brauchen Sie vor dem Notartermin

Für die Prüfung des Erbbaurechts beim Altbaukauf reichen Exposé und Energieausweis nicht aus. Fordern Sie die Unterlagen möglichst früh an, damit Bank, Notar und gegebenenfalls Rechtsberatung dieselbe Vertragslage beurteilen können.

UnterlageWorauf Sie achten sollten
Erbbaugrundbuch und GrundstücksgrundbuchLaufzeit, Belastungen und eingetragene Rechte
Bestellungsurkunde mit NachträgenErbbauzins, Anpassung, Zustimmung und Heimfall
Zahlungsbelege und KorrespondenzRückstände und angekündigte Änderungen
KaufvertragsentwurfKostenverteilung und erforderliche Zustimmungen
Bauakte und SanierungsunterlagenGenehmigter Bestand und absehbare Ausgaben

Vollständigkeit ist wichtiger als Tempo. Fehlt ein Nachtrag zum Erbbaurechtsvertrag, lässt sich eine ältere Vertragsfassung möglicherweise nicht zuverlässig beurteilen. Ungeklärte Punkte sollten Notar, Bank und bei Bedarf ein im Immobilienrecht tätiger Anwalt vor der Beurkundung prüfen.

Fazit: Der günstige Kaufpreis ist nur der Anfang

Beim Altbau auf fremdem Grund entscheiden Restlaufzeit, Erbbauzins und Vertragsklauseln gemeinsam über die Tragbarkeit des Kaufs. Dazu kommt der tatsächliche Zustand des Gebäudes.

Prüfen Sie Recht und Sanierungsbedarf mit denselben vollständigen Unterlagen, die auch Ihre Bank erhält. Dann erkennen Sie, ob der vermeintlich günstige Altbau zu Ihrem Budget und Ihren langfristigen Plänen passt.

You may also like

Leave a Comment